Kfz zulassen – so geht´s

Wer ein Auto kauft, muss es beim Straßenverkehrsamt anmelden. Und wenn der geliebte Oldtimer als alltagstauglicher Klassiker nach seiner wohlverdienten Winterpause wieder auf Hochglanz poliert durch die Straßen rollen soll, ist die Wiederzulassung erforderlich.
Egal ob gebraucht oder neu, Klassiker oder Neuwagen, die Anmeldung muss auf jedem Fall erfolgen. Wer beim Gang zur Behörde nicht alle Unterlagen zusammen hat, wird unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt. Der vorliegende Beitrag hilft dabei, dass der Weg zur Zulassungsbehörde reibungslos und erfolgreich verläuft, damit das Auto danach sofort in Betrieb genommen werden darf.

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Abbildung 1: Erst anmelden, dann einsteigen.
Wer ist zuständig für die Kfz-Zulassung?
Laut § 46 (2) Fahrzeugzulassungsverordung, zu finden unter https://www.gesetze-im-internet.de/, ist die Zulassungsbehörde zuständig, deren Sitz am Hauptwohnsitz der Person liegt, auf die das neue Fahrzeug angemeldet wird. Die Anmeldung am Zweitwohnsitz ist generell ausgeschlossen. Übrigens ist es statt einer persönlichen Anmeldung beim Straßenverkehrsamt auch möglich, die Anmeldung online durchzuführen. Jedoch sind nicht alle Behörden darauf eingerichtet und bieten diesen Service an.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Damit die Anmeldung ohne Probleme abläuft, benötigen Fahrzeughalter diese Unterlagen:
• Fahrzeugschein
• Fahrzeugbrief
• gültiger Personalausweis/Reisepass
• Versicherungsbestätigung
• Bargeld oder Geldkarte
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief liefern dem Straßenverkehrsamt alle erforderlichen Informationen zum Auto. Die Versicherungsbestätigung gibt an, dass der PKW im Straßenverkehr bewegt werden darf. Früher wurde das durch die so genannte Versicherungsdoppelkarte möglich, heute arbeiten Behörden und Versicherungen mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (EVB), die unter http://evbnummer.net/ im Detail erklärt wird.
Wie läuft eine Anmeldung ab?
Die Anmeldung ist recht einfach. Der Fahrzeughalter geht mit den Unterlagen zur Zulassungsstelle. Der Sachbearbeiter prüft die Unterlagen und gibt die Daten in den Computer ein. Während dieses Prozesses vergibt das System das Kennzeichen. Wer ein Wunschkennzeichen haben möchte, muss draufzahlen. Manchmal ist ein Wunschkennzeichen (fast) kostenlos zu haben, wenn ein Neuwagen gekauft und über das Autohaus angemeldet wird. Diese übernehmen die Sonderkosten oft als Serviceleistung.

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Abbildung 2: Was früher umsonst war, kostet heute Gebühren – das Wunschkennzeichen.
Mit den Unterlagen, die der Halter vom Straßenverkehrsamt kommt, lassen sich die Nummernschilder holen. Wer nicht selbst erscheinen kann, kann eine ordnungsgemäße Vollmacht ausstellen und dafür sorgen, dass ein fremder Dritter den Wagen auf seinen Namen zulässt. Vordrucke stellen Straßenverkehrsämter zum Beispiel unter http://www.strassenverkehrsamt.de/ zur Verfügung.
Das kostet die Anmeldung eines Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt

Die Straßenverkehrsämter rechnen die Anmeldung eines Fahrzeugs nach einem bestimmten Katalog ab. Dabei ist es von Bedeutung, ob es sich um eine (Neu- ) Anmeldung, eine Wiederzulassung oder um eine Ummeldung handelt. Werden zusammen mit der Anmeldung bzw. Ummeldung technische Änderungen gemeldet, kommen zusätzliche Gebühren zum Tragen. Hier kommen die wichtigsten Kostenpositionen im Überblick:
• Neuzulassungen mit allgemeiner Betriebserlaubnis: 26,30 €
• Neuzulassungen mit allgemeiner Betriebserlaubnis zuzüglich Technik: 36,50 €
• Umschreibung im selben Zulassungsbezirk: 19,60 €
• Umschreibung mit auswärtigem Kennzeichen: 29,90 €
• Wiederzulassung beim gleichen Halter 11,40 €
• Feinstaubplakette: 5,00 Euro
• Wunschkennzeichen mit oder ohne Reservierung: bis zu 12,80 €
Zusätzlich zu den Gebühren beim Straßenverkehrsamt kommen die Kosten fürs Herstellen der Kennzeichen hinzu. Je nach Anbieter liegen diese zwischen 10 € und 50 €.
Bilder:
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This post was written by , posted on Juni 22, 2016 Mittwoch at 8:30 am

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